Veräinswierkstat

13/02/2006

In den letzten Monaten hatte die LEADER-Veräinswierkstat den Vereinen aus der Region Schnupperabende mit verschiedenen Themenschwerpunkte angeboten. War die Teilnahme an den ersten beiden Abenden noch zurückhaltend, steigerte sich die Zahl der teilnehmenden Vereine von Abend zu Abend. Seit der letzten Ausgabe des LEADER-Forums wurden noch 2 Themenabende abgehalten: Im Februar wurde im Wiltzer Schloss über „Konfliktlösung im Verein“ referiert und im März war es dann Maître Pol URBANY, der in der Aula in Redange, den Vereinen Informationen zum Thema „Statuten“ vermittelte. Da die Veräinswierkstat das letzte Thema als eines der Wichtigsten im Vereinsleben sieht, hier nochmals eine kleine Zusammenfassung und Übersicht mit den herausragenden Punkten des Abends.

Zu Beginn stellten wir uns die Frage nach der Notwendigkeit einer „asbl“? Wäre es nicht einfacher nur einen Verein/ Club zu gründen ohne jegliche Satzungen? Hierzu kann man sagen, dass nur durch die Gründung einer ASBL mit korrekten Statuten, die Mitglieder nicht mehr persönlich haftbar gemacht werden können.

Ein Beispiel, um dies etwas zu verdeutlichen: eine physische Person/ „personne physique“ (PP) hat Rechte und Pflichten. Ein Recht ist es zum Beispiel, eine Schadensersatzforderung zu stellen, entweder bei Gericht oder durch einen Vertrag. Durch einen solchen Vertrag hat die physische Person wiederum Pflichten und muss sich zum Beispiel vor Gericht verantworten. Ein Verein/Club besteht grundsätzlich aus mehreren physischen Personen (PP).

Beispiel: 4 junge Menschen wollen ein Fest abhalten und tun sich zusammen. PP 1 bestellt die Getränke, PP 2 lässt die Plakate drucken, PP 3 organisiert einen Saal, PP 4 kümmert sich um ein Orchester. Am Ende des Festes kommt nun das Orchester zu den 4 jungen Menschen und will seine Gage. Frage: Wer bezahlt in diesem Fall das Orchester?

Antwort: Die Person, die den Vertrag mit dem Orchester unterschrieben hat, in diesem Fall also PP 4!

Um also zu vermeiden, dass die Mitglieder in einem Verein persönlich haftbar gemacht werden können, wurde eine weitere Person geschaffen und zwar eine moralische Person/ „personne morale“ (PM). Diese Person hat eine Eigenständigkeit, jedoch nicht die der physischen Personen aus denen sie zusammengesetzt ist. Diese physischen Personen sind durch die neue Person (PM) geschützt und können nicht mehr persönlich haftbar gemacht werden. Eine ASBL ist also eine moralische Person.

Wie muss ein Verein vorgehen, um zu einer moralischen Person zu werden? Der Weg zu einer ASBL ist mit vielen Formalitäten verbunden. Wichtig sind die Vereinssatzungen/Statuten, diese sind ein Vertrag, um das Vereinsleben unter und zwischen den Mitgliedern zu reglementieren und zu vereinfachen.

Seit 1994 gelten neue Regeln für Vereinssatzungen. Seit dieser Zeit ist das dazugehörende Gesetz etwas lockerer geworden. Falls man ein Verein ist, welcher vor 1994 gegründet wurde, sollte man seine Satzungen/Statuten dem neuen Gesetz anpassen.

Das Gesetz sieht 11 obligatorische Punkte in den Satzungen vor:

  1. Name und Sitz des Vereins
  2. Objektive & Ziele des Vereins
  3. Zahl der Mitglieder/Partner
  4. Name, Vorname, Beruf, Adresse, Nationalität der Mitglieder/Partner
  5. Wie wird man Mitglied und wie scheidet man aus dem Verein aus?
  6. Wie wird die Generalversammlung einberufen? Wie werden die dort vorgenommenen Veränderungen/Beschlüsse an die Mitglieder weitergeleitet? Wie werden die Mitglieder in Kenntnis gesetzt?
  7. Zusammensetzung des Aufsichtsrats/„conseil d’administration“
  8. Maximaler Mitgliederbeitrag/„cotisation“
  9. Vorgehensweise bei der Begleichung der Rechnungen
  10. Wie sind die Regeln bei einer Änderung der Vereinssatzungen/Statutenänderungen?
  11. Auflösung des Vereins.

 

  • Zu 1. Der Sitz des Vereins muss eine konkrete Adresse sein, mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort! Falls das Vereinshaus oder der Vereinssaal eine konkrete Adresse hat, kann diese natürlich angeben werden.
  • Zu 2. Als Objektive und Ziele kann, darf und sollte man möglichst viele verschiedene Aktivitäten des Vereins einsetzen. Beispiel eines Fussballvereins, der nicht nur Sport betreibt, sondern auch Feste oder Turniere oder … organisiert. Alle diese Aktivitäten sollen in den Satzungen festgehalten werden, natürlich dürfen es keine kommerziellen Aktivitäten sein bei denen die Mitglieder sich persönlich bereichern können.
  • Zu 3. Die Mindestanzahl der Mitglieder ist immer 3. Eine maximale Mitgliederzahl gibt es hingegen nicht, man kann aber eine festlegen.
  • Zu 4. Am Anfang sind es natürlich die Gründungsmitglieder, die mit vollem Namen, Beruf, Adresse und Nationalität, angegeben werden müssen. Mehr zum Thema Vereinssatzungen/Statuten in der nächsten Ausgabe des LEADER Forums. Falls Sie aber jetzt schon Fragen haben oder weitere Infos zu diesem Thema bekommen möchten, dann einfach die LEADERVeräinswierkstat kontaktieren.